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Zweck der Interkommunale ist:

  1. die Finanzierung von Tätigkeiten der Verteilerinterkommunale für die Rechnung der angeschlossenen Gemeinden; 
  2. der Erwerb von Aktien oder Anteilen von Gesellschaften, die in gemeinnützigen Wirtschaftssektoren tätig sind, mit dem Ziel, Synergien zu begünstigen, die die Kompetenzen der Gemeinden in Bezug auf die öffentliche Versorgung mit Strom und Gas optimieren;
  3. die Beteiligung an Einbringungen von Interkommunalen, von öffentlichen oder privaten Gesellschaften oder von Vereinigungen:
    • die als Gesellschaftszweck die Herstellung, den Transport, die Verteilung oder die Kommerzialisierung von Elektrizität, Gas, Wärme oder erneuerbarer Energie haben sowie die Förderung eines rationellen Gebrauchs der Energie
    • deren Gesellschaftszweck ein direktes Interesse hat für die Gesamtheit der Aktionärsgemeinden, einschließlich für den Teil des Gesellschaftszwecks der nicht durch die Aktivitäten der anderen Sektoren gedeckt ist;
  4. die Gewährleistung der Aufteilung der Gemeindeeinkünfte.

Sie kann sämtliche Maßnahmen ergreifen und sich an sämtlichen Aktivitäten beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem Zweck stehen. Zur Verfolgung dieses Ziels kann sie auch mit Gemeinden oder sogar dritten Interkommunalen zusammenarbeiten oder jedwede Abkommen abschließen.

Sitz:

Die Interkommunale hat ihren Geschäftssitz im Rathaus der Stadt Eupen, Rathausplatz 14. Der Sitz kann durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates an jeden anderen Ort in einer der angeschlossenen Gemeinden und in Räumlichkeiten, die dieser gehören, verlegt werden.