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Prüfungsausschuss

Der Verwaltungsrat bildet aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss, dessen Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionsregeln den Vorschriften des Kodex der Lokalen Demokratie und Dezentralisierung entsprechen.

Der Verwaltungsrat definiert die Aufgaben des Prüfungsausschusses, die mindestens nachstehende Aufgaben umfassen:

  1. die Mitteilung an den Verwaltungsrat von Informationen über die Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung der Jahreskonten und, gegebenenfalls, der konsolidierten Konten und von Erklärungen über die Art, auf welche die gesetzliche Prüfung der Jahreskonten und, gegebenenfalls, der konsolidierten Konten, zur Integrität der Finanzinformation beigetragen hat und über die Rolle des Prüfungsausschusses in diesem Prozess;
  2. die Verlaufskontrolle des Ausarbeitungsprozesses der Finanzinformation und die Vorstellung von Empfehlungen oder Vorschlägen, im Hinblick auf deren Integrität;
  3. die Verlaufskontrolle der Effizienz des internen Kontrollsystems sowie der Risikenverwaltung der Interkommunale sowie die Weiterverfolgung des internen Audits und dessen Effizienz;
  4. die Weiterverfolgung der gesetzlichen Prüfung der Jahreskonten und, gegebenenfalls, der konsolidierten Konten, hierin einbegriffen das Follow-up der Fragen und Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers, der mit der gesetzlichen Prüfung der konsolidierten Konten beauftragt ist;
  5. die Prüfung und die Kontrolle der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, der mit der gesetzlichen Prüfung der konsolidierten Konten beauftragt ist, insbesondere was die Begründung der Erbringung von zusätzlichen Dienstleistungen an die Gesellschaft betrifft.

 Der Prüfungsausschuss erstattet dem Verwaltungsrat regelmäßig Bericht über die Ausübung seiner Aufgaben, zumindest bei der Erstellung der Jahreskonten und, gegebenenfalls, der konsolidierten Konten durch den Verwaltungsrat.

Folgende Verwalter wurden durch den Verwaltungsrat bezeichnet:

  • Fabrice PAULUS
  • August BOFFENRATH
  • Friedhelm WIRTZ